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Geschrieben von Firefighter am 18.03.2008 um 09:15:

  Rechtliches

Da es nicht zu meinem anderen Thread passt - ein neues Thema!

Ich habe vorhin mal bei Wikipedia gelesen, dass
Zitat:
Ab dem 01.04.08 dürfen Airsoft-Waffen nicht mehr öffentlich benutzt und getragen werden.
.

Ich dachte das mit der bisherigen Regelung, die ebenfalls genannt wurde:
Zitat:
Für den Transport vom Eigenheim zum Gelände muss das Spielgerät verschlossen und nicht geladen sein – sie ist somit nicht schussbereit.
wäre alles klar. Hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen auf mich oder nicht?

Angenommen ich würde meine Sachen packen und mit dem Zug oder Auto nach Kerpen zu Kugelfisch fahren. Bisher sähe das so aus:

Akku und MAgazin raus. Kontrolle ob keine Kugel im Lauf. Gewehr in lange Tüte oder Tasche. Mags und Akku in ne extra Tasche und los gehts. Am besten im Auto noch Gewehr in Kofferraum den Rest vorne.

Aber was soll das neue denn nun bedeuten??? verwirrt verwirrt verwirrt



Geschrieben von ArthurDent am 18.03.2008 um 09:48:

 

da hier keiner rechtsanwalt ist kann dir auch keiner eine rechtsverbindliche
aussage geben ..

meine interprätation ist folgende :

öffentliche nutzung und tragen und "waffe im kofferraum" getrennt
von munition und akku schliessen sich gegenseitig aus ..

da wir sowieso in frankreich spielen ist die dortige nutzung und das
tragen vorort kein problem ..

in deutschland war übrigens die reglung mit dem nutzen und tragen
(man sagt besser führen) schon immer so .. neu ist nur das es auch
für die ab14 waffen gilt .. für die "guten" SAGs war das in schon immer so



Geschrieben von Firefighter am 18.03.2008 um 15:33:

 

Das hier keine Rechtsberatung stattfindet dachte ich mir schon. Hab nur gehofft das jemand vielleicht schon näheres weiß.

Danke Arthur



Geschrieben von ArthurDent am 18.03.2008 um 15:39:

 

jo ... nähers weiss ich halt .. für uns hat sich durch die neue änderung
nix verändert .. alles beim alten ..



Geschrieben von v-man am 20.03.2008 um 15:56:

 

Was das "Führen" -also das zugriffsbereite Mitsichtragen- von ASG angeht, ändert sich nix...bleibt weiterhin verboten.

Beim Transport von Anscheinswaffen ist es aber ab dem 01.04.08 erforderlich, dass diese in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis transportiert werden. Eine Tasche mit Vorhängeschloss soll ausreichen.

Außerdem ist es verboten Messer mit feststehender Klinge ab 12cm zu führen. Das Führen eines Einhandmessers ist unabhängig von der Klingenlänge verboten. Gilt wohl nicht bei berechtigtem Interesse, der Ausübung des Berufs und der Brauchtumspflege.
Wer zur Gewalt neigt, sollte daher feststehende Messer mit 11,9cm Klinge führen...!


Auszug aus der Visier



Geschrieben von Gunny [BK] am 21.03.2008 um 02:13:

 

Ok, um hier mal n bisl Aufklärungsarbeit zu leisten wie ich das auslege...

Ein Kofferraum ist ein verschlossenes Behältnis ;-)

Der Behälter ist der Kofferraum, und verschließen kann man den auch... also ändert sich auch nichts für uns ;-)

Wiki: Ein Behälter ist ein Gegenstand, der in seinem Inneren einen Hohlraum aufweist, der insbesondere dem Zweck dient, seinen Inhalt von seiner Umwelt zu trennen.

Kofferraum...


Für ne Diskussion ob ein Kofferraum ein Behälter ist, stehe ich gerne bereit großes Grinsen



Geschrieben von Kugelfisch am 21.03.2008 um 03:35:

 

a: oft kann man einen Kofferraum vom Fahrerraum "betreten", ergo nix abgeschlossen

b: der Kofferraum ist teil eines ganzen (dem Auto) und nicht wie zb. der Tank angeschraubt sondern halt Formgebender Teil des Autos. Somit erfüllt er zwar Teilweise die Bedingungen eines Behältnisses aber doch mehr ist er einfach ein Stück Auto.

Ein Raum in einem Haus zb. ist ja auch kein Behältniss nur weil es zb die Besenkammer ist.................

Doch es geht weiter: Du benutzt andauernd die Wörter "verschlossen" oder "Verschließen" und meinst damit wohl das man ihn Abschließen kann.

Doch im Gesetz steht nur das man die Waffe im verschlossenen Behältniss transportieren muss. Verschlossen ist aber nicht Gleich abgeschlossen.
Sprich man muss die Waffe innerhalb eines Behältnisses transportieren, dieser muss aber nicht ABgeschlossen sein sondern kann ABgeschlossen sein und MUSS auf jedenfall VERschlossen sein.
VERschlossen: zu, nicht offen sein.
ABgeschlossen: mit einem Schloss (oder irgend was anderes ) gesichert, öffnen des Behältnisses nur nach öffnen des Schlosses (oder was man sonnst nimmt).

Zitat:
Verschlossen ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische oder elektronische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.


Beispiel: Guncase aus Stoff, Reißverschluss zu = verschlossen, also OK
Guncase aus Allu, Deckel unten aber schnallen nicht eingerastet = nicht verschlossen sondern nur geschlossen also NICHT OK.

Also ein Schloss muss nicht unbedingt drauf, mann könnte zb. auch den Alukoffer mit Tesaband zukleben, da er ja verschlossen sein soll. Eine Aldi Tüte die oben mit Kordel zugebunden ist würde somit OK sein (schwachsinn aber so ist das Gesetzt nun mal, da steht nicht aus was das Behältniss sein muss).

Fazit:
Damit wir sicher gehen sollten wir doch SCHLÖSSER benutzen. Bei Stofftaschen ein kleines am Reißverschluss reicht aus. Koffer sollten auch mit einem Schloss gesichert sein, bei defektem schloss zb. einfach zukleben mit Klebeband.

So wie ich es sehe geht es lediglich darum zu verhindern das man die Waffe schnell ziehen kann, um nicht mehr.

Und zum schluss:

Ich bin kein Anwalt oder sonnst wie berechtigt oder befugt Euch hier was zu sagen nach dem Ihr euch richten sollt. Das oben geschriebene gibt nur meine meinung wieder und soll nicht als richtlinie gelten bla bla bla bla

ach was weis ich, geh doch wo anders lesen......................



Geschrieben von texxmexx am 21.03.2008 um 08:11:

 

Hi Leutz,

kauft euch einfach eine Waffentasche und gut ist.
packt das ganze ein, verstaut die Tasche im Kofferraum, Magazine und Akku auf jeden Fall getrennt von der Waffe transportieren.(Am besten in andere Fächer der Tasche).

Hier habt ihr die Wahl: hab mich verschlossen müsst ein wenig nach unten scrollen - da gibt's Taschen zu Hauff.

oder ihr kauft euch sowas ähnliches: ich bin hart



Geschrieben von Gunny [BK] am 21.03.2008 um 17:25:

 

Hmm... ok, nur ein Kofferraum auf den man vom Innenraum einen Zugriff tätigen kann, bedeutet, dass man z.B. zuerst das "Verriegelungsschloss" der Rückbank lösen muss, um dies zu können. Bei einem Kobi trifft dies nicht zu, aber bei einer Limousine schon.

Daher sollte es unter diesen Voraussetzungen gehen. Die Definition eines Behältnisses schließt in meinen Augen ebenfalls den Kofferraum nicht aus. Ok, natürlich bin ich auch dafür ein Guncase zu benutzen, allerdings ist die benannte Option in meinen Augen ebenfalls möglich.

Ich nerv mal den Anwalt des VDB und schau wie er das sieht... halte Euch auf dem laufenden ;-)



Geschrieben von Firefighter am 22.03.2008 um 05:59:

 

Das daraus eine so heiße Diskussion wird....

Jedenfalls gehe ich von dem Gesichtspunkt aus, dass ein Kofferraum nur vom Fahrer bzw. Eigner (für den der auch in diesem Punkt kleinlich sein will) mit dem entsprechenden Schlüsseln geöffnet werden kann, ergo ein unbefugtes Öffnen ausgeschlossen werden kann. Wer aber dann an der Tanke zum bezahlen geht und das Knpöpfchen für die Verriegelung nicht betätigt, weil man ja nur kurz weg ist, handelt fahrlässig.

Für meinen Fall denke ich werde ich, wenn es soweit ist, die ca. 70€ beim Kauf meiner Ausrüstung gerne mehr investieren damit mir nicht so ein Wald und wiesen Sheriff mir meine gerade gekaufte Waffe wieder abnimmt, weil kein ordnungsgemäßer Transport erfolgte.



Geschrieben von Gunny [BK] am 27.03.2008 um 15:07:

 

Hier die Antwort des VDB Anwalts.

----
Ein Transport von Soft-Air-(Anscheins)waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.
----

Somit ist alles klar.



Geschrieben von Firefighter am 27.03.2008 um 15:30:

 

Danke für die klare Antwort. Damit kann man was anstellen.



Geschrieben von Bud Spencer (GDI) am 29.03.2008 um 15:44:

 

he guny das check ich nicht ganz...
ich dachte es reicht ein rucksack für die ASG und eine extra tragetasche für aku muni und mags.
????§§????

verwirrt verwirrt Baby



Geschrieben von Firefighter am 31.03.2008 um 06:33:

 

Solange du ein Schloss an die Zipper vom RS machen kannst und das auch tust, ist es kein Problem.

Wie gesagt es muss VERschlossen sein - also ohne Schlüssel o.ä. nicht ohne weiteres zu öffnen.
Früher ging es GEschlossen - also einfach nur zu



Geschrieben von Bud Spencer (GDI) am 01.04.2008 um 18:31:

 

echt nett

ja ich hab noch ein paar schlösser übrig
lol
aber ist das sinnig im Deutschen recht Augen rollen verwirrt rotes Gesicht
tja
was man alles denkt
aber ich hab ja nichts gesagt und der BND hat keinen Grund mich als politisch gefährlich einzustufen unglücklich unglücklich unglücklich



Geschrieben von Firefighter am 02.04.2008 um 07:15:

 

Aber nochmal was anderes. Hat jemand gestern den äusserst einseitigen Bericht bei Galileo gesehen. Die Jungs spielen bei mir quasi um die Ecke, so weit, so gut. Aber als ich dann gesehen habe das der eine sein M4 aus dem Kofferraum mit eingeschobenen Magazin und Akku gesehen habe, war ich schon wieder auf 180. Zwar waren es "nur" 0,5J Knarren aber dennoch.... Auch wenn das alte WaffG noch galt - dennoch jeder hat sich an die rechtlichen und nicht von ungefähr kommenden Regeln zu halten damit das mal ein Sport wird der ge- und nicht verachtet wird.

Und die Idee von diesem Kommissar, das alle Airsoftwaffen in Zukunft Neonfarben gehalten sein sollen damit sie wie Wasserpistolen aussehen fand ich wenig originell. Ich habe schon von vielen Teams gehört, die in den dialog mit der polizei gegangen sind um Zwischenfälle im vornherein zu minimieren bzw. sich gegenseitig aufzuklären. Warum machen "wir" es uns teilweise nur immer selber schwer???



Geschrieben von ArthurDent am 02.04.2008 um 09:26:

 

hmm die haben auch während der fahrt telefoniert .. was auch schon
lange verboten ist ..

der bericht was mehr als seltsam ..

allein schon der "waffenexperte" der sich erstmal gewundert hatte
wie echte AS waffen aussehn !? ..

fazit .. die übliche reisserei - wie nicht anders zu erwarten war



Geschrieben von Firefighter am 02.04.2008 um 11:31:

 

Hab mich dann auch mal wieder an einen alten beitrag aus Akte 06 erinnert. Hatte damals Ambitionen bei ARC (nem anderen AS-Team). Hab mir den dann mal wieder bei Youtube angesehen. Dort wundert man sich
a) das wenn man mit einer Knarre 3-5 cm von ner CD entfernt draufzielt, dass diese durchschlagen wird
b) einer hat sich bei einem Spiel im Gesicht vverletzt - trug aber auch keine Schutzbrille (wird auch ausschließlich erwähnt
c) wenn einer auf die Kamera zielt und schießt, das diese kaputtgehen kann

Aber schaut es euch selber mal an

Akte 06 Airsoft



Geschrieben von Kugelfisch am 02.04.2008 um 13:44:

 

Dort ging es nur um Spielzeug, also um "14er" und nicht um "18er" und die können von mir aus gerne Neonfarbend sein, müssen ja nicht von vorne bis hinten neon sein aber zu mindestens gut zu erkennen. Finde es gut wie die Amis es machen mit der Orangen Mündung.

Übrigens ist die Polizeidienststelle die im Bericht erwähnt wird 5 km von mir weg, sollte mal vorbei gehen und dem guten Beamten das mit der Gelben Wasserpistole ausreden und ihm die Orange Tipped der Amis zeigen Augenzwinkern



Geschrieben von Firefighter am 02.04.2008 um 14:58:

 

Gute Idee. Mach das mal.
Es wäre aber zumindest journalistisch und informativ richtig/wichtig gewesen, zu erwähnen das es diese Klassifizierung in der Schusskraft gibt und mit wieviel Jahren man diese kaufen darf (der Rest ist bekanntlich ja was anderes).
Ich denke, 9 von 10 denken jetzt denken das jede "SoftairSpielzeugWaffe" wie die andere ist und den Unterschied, auch von rechtlicher Seite, nicht kennen. Da sollte mal Aufklärung betrieben werden.
Ich persönlich hinterfrage gerne welche das ist und habe gestern auch genau darauf geachtet bis ich sicher war das das 0,5er waren.


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